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Rürup-Rente nach dem
Ökonomen Bert Rürup
bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie beruht
auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der
steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht; allerdings ist die
Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur
klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (dort ist 30 %
Teilkapitalauszahlung bei Rentenbeginn möglich) bei der Rürup-Rente kein
Kapitalwahlrecht, d. h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe
ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Verrentungspflicht
gilt für alle Leistungsmerkmale des Vertrages, wie Todesfallleistung,
Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung.
Vorteile
- Staatliche Förderung (Steuervorteile
über Sonderausgabenabzug), soweit nicht bereits durch Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung ausgeschöpft.
- Das angesparte Kapital, bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der
Anrechnung von
Vermögen unberücksichtigt.
- Rürup-Verträge sind in der Ansparphase vor Pfändung geschützt. In der Rentenphase
kann jedoch der über den Pfändungsfreigrenzen liegende Teil gepfändet
werden.
- Während der Ansparphase muss von den Zinsen auf das angesparte Kapital keine
Abgeltungsteuer
einbehalten werden
- Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung
kann steuerlich abgesetzt werden, wenn ihr Anteil am Beitrag 50 % nicht
übersteigt.
- Flexible Besparung: So kann etwa der Selbständige mit kleineren monatlichen
Beträgen beginnen, um die Kosten niedrig zu halten, und kann mit Einmalzahlungen
ergänzen, wenn das Budget und die Geschäftsentwicklung dies erlauben, um weitere
steuermindernde Effekte zu erzielen.
Nachteile
- Kein Kapitalwahlrecht
– die Leistung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres,
ausschließlich als Leibrente.
- Rentenzahlungen müssen abhängig vom
Rentenbeginnjahr versteuert werden.
- Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder verschenkt
werden. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines „Rückkaufswertes“ ist
ausgeschlossen, möglich ist aber eine Beitragsfreistellung.
- Bei
Tod des Versicherten vor Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital. Es
kann jedoch, je nach Anbieter unterschiedlich, eine Zusatzversicherung in Form
einer Hinterbliebenen-Rente oder eine, steuerlich jedoch nicht geförderte,
Beitragsrückgewähr vereinbart werden.
- Auch
bei Tod des Versicherten nach Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital.
Eine Rentengarantiezeit
gibt es bei Rürup-Renten nicht bei allen Anbietern. Sofern der Sparer
verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart
werden.
- Für zugezahlte Beiträge (um die geförderte Jahreshöchstgrenze auszunutzen)
werden zusätzlich Gebühren erhoben, die sofort anfallen.
- Während bei Riesterrenten eine Übertragung des Sparguthabenes abzüglich
einer tarifabhängigen Bearbeitungsgebühr auf einen anderen Anbieter stets
möglich sein muss, gibt es nur wenige Anbieter von Basisrenten, die eine
Übertragung des Kapitals auf andere ermöglichen. Meist besteht nur die
Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
- Die Rendite kommt erst mit sehr hohem Alter zum Tragen. Bis dahin wird nur
der einbezahlte Betrag wieder ausbezahlt. Somit ist dies lange Zeit ein
Null-auf-Null Geschäft. Bei manchen Anbietern muss der Rürup-Rentner 92 Jahre
alt werden, um den ersten Cent an Rendite zu erhalten.
Wie
hoch
wird
Ihre
Rente
sein?
Werden
Sie
mit
Ihrer
gesetzlichen
Rente
Ihren
derzeitigen
Lebensstandard
halten
können?
Unser
Empfehlung
ist,
möglichst
zeitig
mit
einer
privaten
Altersvorsorge
zu
beginnen.
Mit
kleinen
Zahlungen
können
Sie
für
Ihr
Alter
Vorsorge
treffen.
Es
gibt
wohl
nichts
wichtigeres
als
Gesundheit,
jedoch
auch
mit
der
besten
Gesundheit
und
leeren
Taschen
ist
es
nicht
einfach
sein
Leben
zu
verbringen.
Fangen
Sie
möglichst
zeitig
an
für
Ihr
Alter
Vorsorge
zu
treffen
und
freuen
Sie
sich
auf
einen
schönen
Lebensabend.
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