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1.
Krankenversicherung
privat
oder
gesetzlich
versichern?
In
der
heutigen
Zeit
hat
wohl
jeder
Krankenversicherte
darüber
nachgedacht
die
Krankenversicherung
zu
wechseln
oder
von
der
gesetzlichen
Krankenversicherung
in
die
private
Krankenversicherung
zu
wechseln.
Vor
einem
Wechsel
sollte
man
sich
genau
informieren
und
darüber
Gedanken
machen
was
man
damit
erreichen
möchte.
Ein
wichtiges
Kriterium
für
die
Entscheidung
in
die
private
KV
zu
wechseln
oder
auch
nicht,
sollte
die
Familienplanung
sein.
Durch
die
Mitversicherung
von
Kindern
oder
Ehepartnern
können
die
Kosten
für
eine
private
KV
schnell
nach
oben
gehen.
Eine
gute
Alternative
zur
privaten
Krankenvollversicherung
ist
die
Kranken
Zusatzversicherung.
Hier
können
ähnlich
wie
bei
der
Vollversicherung
benötigte
oder
gewünschte
Leistungen
eingekauft
werden.
Wir
berechnen
gern
für
Sie
welche
Kosten
für
eine
private
Krankenvollversicherung
oder
für
eine
Krankenzusatzversicherung
entstehen.
2.
Was
kann
eine
Krankheitskostenvollversicherung
bieten?
-
Freie
Arztwahl
und
die
Wahl
des
Krankenhauses,
-
Status
eines
Privatpatienten
bei
Ärzten
und
in
Krankenhäusern
(bessere
Behandlung
u.
kürzere
Wartezeiten)
-
Zahnarztkosten
-Erstattung
der
Kosten
für
Zahnersatz
von
mindestens
60
Prozent
(bis
auf
100%
steigerbar
je
nach
Tarifwahl),
-
Einbettzimmer
und
Chefarztbehandlung,
je
nach
Tarifwahl,
-
Erstattung
auch
über
die
Höchstsätze
in
der
Gebührenordnung
für
Ärzte
bzw.
Zahnärzte,
je
nach
Tarifwahl,
-
Erstattung
von
Kosten
für
Heilpraktiker-Behandlung
und
Psychotherapie,
je
nach
Tarifwahl,
-
Kranken-Versicherungsschutz
außerhalb
des
Heimatlandes,
Kurzzusammenfassung:
Doppelverdienende
Paare
und
Singles
ohne
Kinderwunsch
fahren
mit
einer
privaten
Krankenversicherung
in
der
Regel
besser.
Paare
mit
Einzelverdiener
und
kinderreiche
Familien,
oder
Paare
oder
Familien
mit
großem
Kinderwunsch
sind
mit
einer
Zusatzversicherung
meist
besser
beraten.
Bei
der
Entscheidung
bei
einer
gesetzlichen
Krankenversicherung
zu
bleiben
oder
zu
einer
privaten
Krankenversicherung
wechseln
sollten
Sie
sich
nicht
nur
von
der
augenblicklichen
Geldeinsparung
leiten
lassen.
Die
Entscheidung
zu
einer
privaten
Krankversicherung
zu
wechseln
ist
eine
Entscheidung
für
das
gesamte
Leben
oder
mindestens
für
einen
langen
Zeitraum.
Für
die
Auswahl
der
privaten
Krankenversicherung
sollte
der
zu
erwartende
Beitrag
und
die
Entwicklung
der
Beiträge
der
in
Frage
kommenden
Versicherung
Beachtung
finden.
Bei
diesen
Gesellschaften
sollte
damit
zu
rechnen
sein,
dass
die
Prämien
auch
im
Alter
bezahlbar
bleiben.
3.
Private
Krankenversicherung,
wer
kann
sie
abschließen?
Angestellten,
Selbständige,
Beamte
und
Freiberufler.
Für
die
Krankenversicherungs-Pflichtgrenze
in
West-
und
Ostdeutschland
erfolgte
eine
Rechtsanpassung.
Die
Einkommensgrenze
beträgt
derzeitig
für
Angestellte:
Bruttoeinkommen
monatl.
4.012,50
Euro
oder
Jährlich
48.150,00
Euro.
Regelmäßige
Einmalzahlungen
wie
Weihnachtsgeld
und/oder
Urlaubsgeld
können
dem
Jahreseinkommen
zugerechnet
werden.
Sollten
Sie
diese
Bedingungen
nicht
erfüllen,
empfehlen
wir
Ihnen
eine
Private
Krankenzusatzversicherung
für
wenige
Euro
im
Monat.
4.
Student
kann
ich
mich
privat
Krankenversichern?
Befreiung
von
der
Versicherungspflicht
und
Lebensalter.
Wenn
eine
Befreiung
von
der
Versicherungspflicht
vorliegt
oder
das
30.
Lebensjahr
überschritten
ist.
Als
Studentin
oder
Student
werden
auch
nicht
die
Personen
versichert,
die
hauptberuflich
selbständig
erwerbstätig
sind.
5.
Befreiung
von
der
Versicherungspflicht,
wie
funktioniert
das?
Eine
Befreiung
kann
und
sollte
möglichst
bereits
vor
dem
Beginn
des
Studiums
beantragt
werden,
so
dass
die
Versicherungspflicht
erst
gar
nicht
eintritt.
Davon
unabhängig
kann
aber
auch
noch
in
den
ersten
drei
Monaten
zu
Beginn
der
Versicherungspflicht
ein
Befreiungsantrag
gestellt
werden.
Die
Befreiung
wird
ab
Beginn
der
Versicherungspflicht,
wenn
seit
diesem
Zeitpunkt
noch
keine
Leistungen
in
Anspruch
genommen
wurden,
wirksam,
sonst
vom
Beginn
des
Monats
an,
der
auf
die
Antragstellung
folgt.
Zuständig
für
den
Befreiungsantrag
ist
die
Ortskrankenkasse
am
Wohnort
oder
Studienort.
Bestand
bereits
eine
studentische
Pflichtversicherung,
ist
der
Befreiungsantrag
an
die
Kasse
zu
richten,
bei
der
der
Student
zuletzt
versichert
war.
Das
kann
auch
eine
Ersatzkasse
sein.
Ein
privater
Versicherungsschutz
muss
für
die
Befreiung
nicht
nachgewiesen
werden.
6.
Familienhilfe,
wie
lange?
Wenn
kein
Anspruch
mehr
auf
Familienhilfe
(über
die
Eltern
versichert)
in
der
gesetzlichen
Krankenversicherung
besteht
(in
der
Regel
bei
Männer
bis
zum
27.
Lebensjahr
und
bei
Frauen
bis
zum
25.
Lebensjahr).
Versicherungspflicht
und
Beendigung
der
Versicherungspflicht.
Ein
Student,
der
als
solcher
in
Eigenschaft
als
Versicherungsnehmer
innerhalb
der
ersten
3
Monate
nach
Beginn
seines
Studiums
eine
gesetzlichen
Krankenversicherung
abgeschlossen
hat
ist
Versicherungspflichtig,
bis
nach
der
Vollendung
des
14.
Fachsemesters,
bis
nach
Vollendung
des
30.
Lebensjahres,
bis
nach
seiner
Exmatrikulation.
(bei
bestimmten
Sonderfällen
sind
Ausnahmeregelungen
möglich)
7.
Was
gilt
nicht
als
Studium?
Nicht
als
Studium
gilt
der
Besuch
von
sonstigen
Bildungseinrichtungen
wie
Akademien
(soweit
diese
nicht
Hochschulen
sind),
Fachschulen,
Berufsschulen,
Colleges
usw.
Nicht
erfasst
werden
von
der
studentischen
Versicherungspflicht
auch
Gasthörer
an
Hochschulen.
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