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Krankenversicherung privat oder gesetzlich?

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1. Krankenversicherung privat oder gesetzlich versichern?

In der heutigen Zeit hat wohl jeder Krankenversicherte darüber nachgedacht die Krankenversicherung zu wechseln oder von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Vor einem Wechsel sollte man sich genau informieren und darüber Gedanken machen was man damit erreichen möchte.

Ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung in die private KV zu wechseln oder auch nicht, sollte die Familienplanung sein. Durch die Mitversicherung von Kindern oder Ehepartnern können die Kosten für eine private KV schnell nach oben gehen.

Eine gute Alternative zur privaten Krankenvollversicherung ist die Kranken Zusatzversicherung. Hier können ähnlich wie bei der Vollversicherung benötigte oder gewünschte Leistungen eingekauft werden.

Wir berechnen gern für Sie welche Kosten für eine private Krankenvollversicherung oder für eine Krankenzusatzversicherung entstehen.

2. Was kann eine Krankheitskostenvollversicherung bieten?

  • Freie Arztwahl und die Wahl des Krankenhauses,
  • Status eines Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern (bessere Behandlung u. kürzere Wartezeiten)
  • Zahnarztkosten -Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens 60 Prozent (bis auf 100% steigerbar je nach Tarifwahl),
  • Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, je nach Tarifwahl,
  • Erstattung auch über die Höchstsätze in der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte, je nach Tarifwahl,
  • Erstattung von Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie, je nach Tarifwahl,

  • Kranken-Versicherungsschutz außerhalb des Heimatlandes,

Kurzzusammenfassung:

Doppelverdienende Paare und Singles ohne Kinderwunsch fahren mit einer privaten Krankenversicherung in der Regel besser. Paare mit Einzelverdiener und kinderreiche Familien, oder Paare oder Familien mit großem Kinderwunsch sind mit einer Zusatzversicherung meist besser beraten. Bei der Entscheidung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln sollten Sie sich nicht nur von der augenblicklichen Geldeinsparung leiten lassen. Die Entscheidung zu einer privaten Krankversicherung zu wechseln ist eine Entscheidung für das gesamte Leben oder mindestens für einen langen Zeitraum. Für die   Auswahl der privaten Krankenversicherung sollte der zu erwartende Beitrag und die Entwicklung der Beiträge der in Frage kommenden Versicherung Beachtung finden. Bei diesen Gesellschaften sollte damit zu rechnen sein, dass die Prämien auch im Alter bezahlbar bleiben.

3. Private Krankenversicherung, wer kann sie abschließen?

Angestellten, Selbständige, Beamte und Freiberufler. Für die Krankenversicherungs-Pflichtgrenze in West- und Ostdeutschland erfolgte eine Rechtsanpassung. Die Einkommensgrenze beträgt derzeitig für Angestellte: Bruttoeinkommen monatl. 4.012,50 Euro oder Jährlich 48.150,00 Euro. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden. Sollten Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, empfehlen wir Ihnen eine Private Krankenzusatzversicherung für wenige Euro im Monat.

4. Student kann ich mich privat Krankenversichern?

Befreiung von der Versicherungspflicht und Lebensalter. Wenn eine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt oder das 30. Lebensjahr überschritten ist. Als Studentin oder Student werden auch nicht die Personen versichert, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind.

5. Befreiung von der Versicherungspflicht, wie funktioniert das?

Eine Befreiung kann und sollte möglichst bereits vor dem Beginn des Studiums beantragt werden, so dass die Versicherungspflicht erst gar nicht eintritt. Davon unabhängig kann aber auch noch in den ersten drei Monaten zu Beginn der Versicherungspflicht ein Befreiungsantrag gestellt werden. Die Befreiung wird ab Beginn der Versicherungspflicht, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, wirksam, sonst vom Beginn des Monats an, der auf die Antragstellung folgt. Zuständig für den Befreiungsantrag ist die Ortskrankenkasse am Wohnort oder Studienort. Bestand bereits eine studentische Pflichtversicherung, ist der Befreiungsantrag an die Kasse zu richten, bei der der Student zuletzt versichert war. Das kann auch eine Ersatzkasse sein. Ein privater Versicherungsschutz muss für die Befreiung nicht nachgewiesen werden.

6. Familienhilfe, wie lange?

Wenn kein Anspruch mehr auf Familienhilfe (über die Eltern versichert) in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht (in der Regel bei Männer bis zum 27. Lebensjahr und bei Frauen bis zum 25. Lebensjahr).

Versicherungspflicht und Beendigung der Versicherungspflicht. Ein Student, der als solcher in Eigenschaft als Versicherungsnehmer innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn seines Studiums eine gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen hat ist Versicherungspflichtig, bis nach der Vollendung des 14. Fachsemesters, bis nach Vollendung des 30. Lebensjahres, bis nach seiner Exmatrikulation. (bei bestimmten Sonderfällen sind Ausnahmeregelungen möglich)

7. Was gilt nicht als Studium?

Nicht als Studium gilt der Besuch von sonstigen Bildungseinrichtungen wie Akademien (soweit diese nicht Hochschulen sind), Fachschulen, Berufsschulen, Colleges usw. Nicht erfasst werden von der studentischen Versicherungspflicht auch Gasthörer an Hochschulen.

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